eAU

12/12/2022

Die neue eAU - kommt das jetzt wirklich?




Aus heutiger Sicht scheint sie nun wirklich zu kommen. Die neue eAU, umgangssprachlich die elektronische Krankmeldung. Nach einigen Anläufen ist es nun so weit, wir müssen uns an einen etwas anderen Ablauf gewöhnen.

Ab 01.01.2023 müssen Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber rufen diese Daten dann ab. Dieser Abruf muss proaktiv durch den Arbeitgeber erfolgen.

Das ist sicher für viele Unternehmen eine völlig andere Art der Verwaltung von AUs.

Daraus folgt:

Meldet sich Ihr Mitarbeiter krank, müssen Sie erfragen:

- von wann bis wann die Krankheit besteht

- und ob bzw. wann er zum Arzt geht/gegangen ist

- mit diesen Daten erfolgt dann die eAU Abfrage bei der Krankenkasse.

Der Arbeitnehmer kann sich auf Wunsch einen Papierausdruck seiner AU-Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, was wir zumindest für die Startphase des Verfahrens auch empfehlen (somit haben Sie alle benötigten Daten vorliegen).

Damit Sie eine zeitnahe Rückmeldung der Krankenkasse über die AU-Zeiten des Arbeitnehmers erhalten und um eine doppelte Datenerfassung zu vermeiden, ist es sinnvoll dass diese Abfrage direkt und unverzüglich durch Sie erfolgen kann. 

Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema!

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